VON
SVEN FROMMHOLD
Auf den
ersten Blick ist die Wasserkraftnutzung eine saubere
Sache. In rund 170 Anlagen wird heute an den Flüssen
im Regierungsbezirk Chemnitz Strom erzeugt, ohne dass
Schlote qualmen. Dumm nur, dass unsere relativ kleinen
Fließgewässer dabei den Bach runtergehen. Um
profitabel oder zumindest rentabel zu arbeiten, müssen
die Kraftwerksbetreiber soviel Wasser wie möglich
zu ihren Turbinen umleiten. Je mehr sie ungenutzt über
die Wehre ablaufen lassen, desto weniger Geld fließt
in ihre Taschen. Kein Wunder also, dass sie verbindliche
Auflagen der Behörden zur Mindestabflussmenge hinauszuzögern
versuchen - indem sie Widersprüche einlegen, deren
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Klärung
sich zum Teil jahrelang hinzieht.Den vermeintlichen
Freiraum, den sich die Kraftwerker dadurch verschaffen,
nutzen sie weidlich aus. wie die Erfahrungen zeigen.
Dazu kommen ungezählte Fälle von Ignoranz
gegenüber tatsächlich rechtskräftig gewordenen
Festlegungen. Mit ihren Kontrollen, bei denen sie seltsamerweise
stets weniger Verstöße als die Umweltschutz-Organisationen
feststellen und den daraus folgenden Bußen werden
die Behörden dieses Umweltfrevels nicht Herr. Verlierer
sind die Flöha, die Zschopau, das Schwarzwasser
und und und... Der Anteil des Wasserkraftstroms am
Gesamtenergiemix in Sachsen ist nicht mehr als der berühmte
Tropfen auf den heißen Stein. Um so erschreckender,
dass die
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steuerfinanzierten
Verwaltungen wie Kaninchen vor der Schlange erstarren,
sobald Unternehmer, die letztlich ausschließlich
Privatinteressen verfolgen, ihre Bescheide anfechten.
Nicht einverstanden zu sein mit den Auflagen der Ämter
reicht, um den Fluss zum Schaden des Allgemeinwohls
weiter hemmungslos ausbeuten zu dürfen. Ein seltsamer
Vorgang in einem Bundesland, in dem Schwarzfahrer wegen
ein paar Euro bis vors Landgericht gezerrt werden.
Verlierer
sind die Flöha, die Zschopau, das Schwarzwasser
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Mit dem
armseligen Versuch, das Restwasser-Problem durch betreiberfreundliche
Übergangsverein-barungen zu lösen, leisten
Regierungspräsidium und Landratsämter den
Offenbarungseid. Ein Gewässer "nachteilig in dessen
Eigenschaften zu verändern", ist eine Straftat
(Strafgesetzbuch, Paragraf 324).
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Doch statt
gegen die Schuldigen vorzugehen, handeln die Behörden
Regelungen mit ihnen aus, die ihr strafwürdiges
Treiben legalisieren. Mag der Verband der Wasserkraftwerksbetreiber
Sachsen und Sachsen-Anhalt, in dem sicher manch gutmeinender
Idealist wirkt, ob dieser Einschätzung auch im
Zickzack
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springen
- er hat zu wenig getan, sie zu ändern. So sind
den vollmundigen Ankündigungen, schwarze Schafe
bloßzustellen und öffentlichkeitswirksam
auszuschließen, bis heute keine sichtbaren Taten
gefolgt. Wahr-scheinlich weiß der Vorstand einfach
nicht, wo er anfangen soll.
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