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Die
Dreistigkeit einiger Wasserkraftbetreiber
und Stromerzeuger, die Strom aus kleiner
Wasserkraft anbieten, wird immer größer,
die Schlappen jedoch immer schmerzhafter,
die Wahrheit über diesen ROTEN Strom
immer offensichtlicher. Lesen Sie über
den Ausgang einer skandalöse Unterlassungsklage
gegen Naturschützer in Hessen.
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"Grüner"
Strom aus Wasserkraft ist blutiger Strom
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Maulkorb
für Fischer und Naturschützer
am Landgericht gescheitert
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von
Leonhard R. Peter, Wiesbaden
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Wasserkraftwerke
gelten im allgemeinen als umweltverträgliche,
weil klimaschonende Stromerzeugungsanlagen
- man wird jedoch umdenken müssen.
"Grüner Strom - Blutiger
Strom" - unter diesem Titel hatten
Präsidiumsmitglieder des als Naturschutzverband
anerkannten Verbandes Hessischer Sportfischer
im März 2001 zu einem öffentlichen
Vortrag über die seit langem
bekannten, aber in der Öffentlichkeit
wenig beachteten Probleme der Wasserkraftnutzung
in bezug auf Ökologie, Naturschutz
und Tierschutz an Fliessgewässern eingeladen. "Wenn
Strom eine Farbe hat, dann ist der aus Wasserkraft
erzeugte "grüne" Strom rot:
Rot vom Blut der Abertausenden von Fischen,
die tagtäglich an den Rechen und in
den Turbinen der Wasserkraftwerke ihr Leben
lassen müssen. Damit nicht genug: Die
Stauanlagen der Wasserkraftwerke
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Kein Nachweis?
Bloß verleum- derische Erfindung? -
getötete
Aale am Kraftwerk Diez Foto
oben: W.K.
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zerhacken regelrecht die Lebensräume
der Fließgewässer.
Fische, Rundmäuler
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und
Kleintiere können die künstlichen
Barrieren nicht überwinden. Für
viele Arten bedeutet deshalb die durch Wasserkraftwerke
hervorgerufene Trennung von ihren Laichplätzen
und Aufwachs- Lebensräumen das Aussterben
im betroffenen Gewässer" hatten
Winfried Klein, Runkel und Rainer Hennings,
Lorsch, in den "Weinheimer Nachrichten",
der "Südhessischen Post"
und im "Bergsträsser Anzeiger"
weiter erklärt. Der
Beitrag, den besonders die Klein-Wasserkraftwerke
zum Klimaschutz leisteten, sei dagegen verschwindend
gering. Sie seien eher profitable Abschreibungsobjekte
denn "irgendwie Öko". Die
Aussagen wurden sämtlich belegt durch
eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen
und Gutachten, die Fachliteratur und eigene
Beobachtungen von Klein (Pressereferent,
IG Lahn) und Hennings (Naturschutzreferent).
Sie waren Wasserkraftbetreibern offenbar
ein so großer Dorn im Auge, dass sie
versuchten,
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der
Naturschutzarbeit der ehrenamtlichen Anglerfunktionäre
juristisch einen Riegel vorzuschieben, zunächst
mit einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
mit Strafandrohung von 10.000 DM. Da die
jedoch ignoriert wurde, reichten die Südstrom
GmbH Rheinstetten, deren Geschäftsführer
gleichzeitig der Vorsitzende des Verbandes
der Klein-Wasserkraftanlagenbetreiber ist,
und die Betreiberin einer Wasserkraftanlage
an der Weschnitz (Südhessen) beim Landgericht
Mannheim Klage ein mit dem Antrag, "die
Beklagten für jeden Fall der Zuwiderhandlung
mit
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einem Ordnungsgeld bis zu 500.000 DM, ersatzweise
Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6
Monaten" zu bestrafen, wenn sie es
nicht unterließen, öffentlich
die oben genannten Behauptungen aufzustellen.
Die Beklagten hätten
sich der Straftatbestände der Geschäftsschädigung,
der üblen Nachrede und der Verleumdung
schuldig gemacht. Das Gericht hat mit Urteil
vom 21.12.2001 die Klage abgewiesen und
bestätigt, dass durch die Beklagten
keine Rechtsverletzungen begangen wurden
und die von den Klägern beanstandeten
Aussagen durch das Recht auf
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Meinungsfreiheit
des Art. 5 GG abgedeckt sind" Es
ist damit den Wasserkraftlobbyisten nicht
gelungen, ihnen missliebige Kritiker der
tierschutzwidrigen und gewässerfeindlichen
Wasserkraftanlagen in Deutschland mundtot
zu machen. Das Urteil
hat Signalwirkung für die anderen Gerichtsverfahren,
die derzeit teils von den gleichen Klägern,
teils von Landesverbänden der Kleinwasserkraftbetreiber,
in einer wohl abgestimmten Kampagne quer
durch die Republik gegen Funktionäre
des fischereilichen Naturschutzes angezettelt
worden sind" hofft Klein, der 1999
für seine
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langjährigen
ehrenamtlichen Verdienste um den Natur-
und Gewässerschutz und die Wiedereinbürgerung
des Lachses in der Lahn mit dem Bundesverdienstkreuz
am Bande ausgezeichnet wurde. Den eigentlichen
Skandal sehen die beiden Naturschutzaktivisten
nicht in dem plumpen Versuch der Wasserkraftbetreiber,
mit Einsatz offenbar reichlich vorhandener
Geldmittel und Androhung exorbitanter Strafgelder
ihre Pfründe zu sichern. Viel schlimmer
ist es in ihren Augen, dass der weitere
Bau und Betrieb von Wasserkraftwerken auch
der kleineren Art immer noch aus Steuergeldern
subventioniert und teils sogar mit verlorenen
Zuschüssen gefördert wird. "Die
Dinger gelten trotz ihres verschwindend
geringen Beitrags zur CO2-Vermeidung und
ihrer schweren Folgen für den Natur-
und Tierschutz immer noch als umweltfreundlich. Eine
umfassende Ökobilanz, die neben den
ökologischen Auswirkungen auch das
in den Stauhaltungen entstehende
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Kein Nachweis?
Bloß verleum- derische Erfindung? -
getötete
Aale am Kraftwerk Diez Foto
oben: W.K.
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Treibhausgas Methan, zehnmal
klimaschädlicher als
Kohlendioxid, mit einbezieht,
kann nur verheerend negativ
ausfallen. Umweltbewusste Menschen,
die derzeit überall in
Deutschland auf ,grünen'
Strom umsteigen, sollten genau
hinschauen, ob nicht Fischblut
daran klebt", meint Hennings.
Sie sollten
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Ökostromprodukte,
deren Energiemix Wasserkraftanteile enthält,
ablehnen, wenn sie nicht am tagtäglichen
Gemetzel unter den Fischen und am Tod der
letzten naturnahen Gewässer mitschuldig
werden wollten. Nüchterner sagt dies
das Umweltbundesamt in mittlerweile zwei
umfassenden Studien zur Wasserkraft schon
seit Jahren: Die volkswirtschaftlichen und
externen, das heißt Umweltfolgen-
Kosten der Treibhausgasvermeidung bei Kleinwasserkraftwerken
seien im Vergleich viel zu hoch, also andere
Möglichkeiten der Treibhausgasvermeidung
weit effizienter und weniger naturschädlich.
Fest steht: Über ,grünen' Strom
wird weiter diskutiert werden - die Flecken
auf dem grünen Mäntelchen der
Wasserkraft werden mit der Zeit immer deutlicher.
Leonhard
R. Peter -Geschäftsführer- Verband
Hessischer Sportfischer e.V.
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