Zwoenitz

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Die WKA "Kemtau"


Ökogut oder Schutthalde? Wann ordnet die Behörde den Rückbau der widerrechtlich getätigten Eingriffe und die Beseitigung der Schutthalde an?

Die illegalen Bauarbeiten an der "Zwönitz" in Kamerun konnten durch eine Anzeige der Bürgeriniative und das Tätig werden des Landratamtes Stollberg zwar verhindert werden, doch eine Kontrolle offenbart die folgenden Zustände.

Letzter Stand der Kontrollen. Am Sonnabend, den 02.02.2002 wurde das "Ökogut Kamerun" an der Zwönitz von der Bürgerinitiative überprüft. Leider mussten wir uns fragen, ob man sich im afrikanischen oder im deutschen Kamerun befindet! Eine Anordnung zu erlassen und diese auch mit aller Kosequenz durchzusetzen, sind offensichtlich zweierlei Paar Schuhe, denn es ist zu vermuten, dass nach der behördlichen Anordnung weitere Baumaßnahmen durchgeführt wurden, um nach der alt bewährten Masche vollendete, betonierte Tatsachen zu schaffen. Dies wurde von der Bürgerinitiative dokumentiert und die Bilder sprechen eine deutliche Spache, doch die Behörden sehen das etwas anders, lesen Sie selbst.

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Einlaufbauwerk_640x480.jpg

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Bypass

Einlauf

Flußsteine

Obergraben

Rohre

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Schutthalde Bild 1

Schutthalde Bild 2

Schutthalde Bild 3

Untergraben

Untergraben Turbine

Folgender Zustand wurde von der Bürgerinitiative dokumentiert:
* der Obergraben wurde ca. 50m ausgehoben
* der Einlauf zur Zwönitz ist hergestellt
* das Einlassschütz ist installiert
* der Leerschuss hinter dem Einlassschütz ist betoniert
* vor dem Gut wurde großflächig die Vegedation abgetragen
* auf dem nunmehr offenen Erdreich liegt Schutt und stehen Baugeräte/Baumaschinen
* vor diesem Bereich wurde offenbar auch begonnen, den ehemaligen Betriebsgraben auszuheben und Rohre zu verlegen
* auch am Untergraben auf Höhe der Brücke zum Zwönitztalwanderweg erfolgten Erdarbeiten
* unterhalb dieser Brücke am Gut wurden in Linie des ehemaligen Untergrabens mehrere Wassersammelbecken ausgehoben
Ein entsprechende Anfrage, ob diese Zustände bekannt sind erging an das zuständige Landratsamt. Wurden diese Arbeiten durch das LRA Stollberg genehmigt oder wurden diese Tatbestände illegal herbeigeführt? Wann wird der Rückbau der
rechtswidrig herbeigeführten Zustände und baulichen Anlagen zur Reaktivierung der WKA angeordnet?


Antwort aus dem LRA im Februar 2002: Die geschilderten Zustände sind im LRA nicht bekannt, es wurden aber keinerlei Bauarbeiten genehmigt. Die Überprüfungen des Vorgangs an sich führt bei den Behörden zu dem Ergebnis, dass keinerlei Bauarbeiten durchgeführt wurden, die ein Tätigwerden dieser über die bereits getroffenen Maßnahmen hinaus notwendig machen. Aus rein amtlicher Sicht besteht kein echter Handlungsbedarf, so das LRA. Die WKA Kamerun wird, wie auch andere umweltrelevante Sachverhalte, selbstverständlich - nach Ansicht der Behörden - in angemessenen Zeiträumen kontrolliert und man ist sich dabei als Amt darüber im Klaren, dass dies evtl. dazu führen kann, dass zwischen den Kontrollen rechtswidrige Handlungen erfolgen. Dies wäre aber letztlich nur unterbindbar, wenn täglich Kontrollen durchgeführt würden. Dies ist aber von keinem Amt leistbar. Sollten sich rechtswidrige Sachverhalte bei unseren Kontrollen ergeben, dann werden Buß- und Zwangsgelder festgesetzt. KEIN KOMMENTAR DER BI DAZU


Der Bericht vom Dezember 2001. In Kemtau, Ortsteil Kamerun wurden vor einiger Zeit Baumaßnahmen für eine Wasserkraftanlage durchgeführt. Der Betreiber hat umfangreiche Rohrsysteme verlegt und war dabei, eine Art Staubecken zu errichten. Bei Niedrigwasser der Zwönitz war für die Zukunft zu befürchten, dass der ganze Fluss kein Wasser mehr führt, wenn die Anlagen in Betrieb gehen. Eine Anfrage zu den Baumaßnahmen beim Gemeindeamt wurden an das Landratsamt Stollberg weitergeleitet. Durch sofortige Anordnung wurden die Baumaßnahmen umgehend gestoppt. Damit wurde dieser offensichtlich rechtswidrige Vorgang von den Behörden geahndet. So arbeiten Umweltschützer und Behörden erfolgreich zusammen.


Standort

Die Bauarbeiten zur Errichtung einer Wasserkraftanlage finden an der Zwönitz in der Ortslage Kemtau, im Ortsteil Kamerun statt.


Stand der Ermittlungen durch die BI bis Januar 2002

Eine Genehmigung zum Bau der Wasserkraftanlage in Kamerun liegt nach Kenntnisstand der Bürgerinitiative nicht vor. Es existiert kein entsprechender Eintrag im Wasserbuch und somit kein Wasserrecht. Die Beräumung des Flussbettes und die Errichtung von baulichen Anlagen im und am Flussbett erfolgt unseres Wissens ohne Genehmigung und ist somit rechtswidrig. Es gibt offensichtlich keinen abgeschlossenen Verwaltungsakt für eine wasserrechtliche Erlaubnis und keine Baugenehmigung.

Gemäß BGH-Urteil AZ: III 154/00 ist die Umwandlung alter Stau- und Ausleitungsrechte nicht gedeckt, wenn sich deren Nutzungszweck ändert und dadurch die Rechte "Dritter" (Fischereirecht) in wesentlichem Umfang nachteilig beeinflusst werden und darin besteht wohl kein Zweifel. Die "kalte" Wiederinbetriebnahme durch den Betreiber stellt eine wesentliche Nutzungsänderung  §§ 12 (2) und  15 (4) WHG dar. Die Anlage soll ausschließlich zur Elektroenergiegewinnung dienen, um sie in das öffentliche Netz einzuspeisen. Nach Meinung der BI liegen u. a. Verstöße gegen folgende Bundes- und Landesgesetze vor:

- STGB §§ 324 und 330
- Wasserhaushaltsgesetz(WHG) § 31 Abs.1 i.V.
- Sächs. Wassergesetz(SächsWG) §§ 1, 78 und  80
- Abfallgesetz(AbfG) § 2
- BNatSchG §§ 2, 8, 14, 15, 16, 30 und 30a
- Sächs. Naturschutzgesetz(SächsNatSchG) §26
- Tierschutzgesetz §§ 1 und 17
- SächsFischG §§ 39, 40 und 41
- FischVO § 12

Wegen Umweltzerstörung, Gewässerverschmutzung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wurden von der Bürgeinitiative alle weiteren Schritte bei den Behörden gegen den Investor der Wasserkraftanlage/Wehranlage veranlasst.


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