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Die
WKA
"Kemtau"
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Ökogut oder
Schutthalde? Wann ordnet die Behörde den Rückbau
der widerrechtlich getätigten Eingriffe und
die Beseitigung der Schutthalde an?
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Die illegalen Bauarbeiten an der "Zwönitz" in Kamerun konnten durch eine Anzeige der Bürgeriniative
und das Tätig werden des Landratamtes Stollberg zwar verhindert werden, doch eine Kontrolle offenbart die
folgenden Zustände. |
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Letzter
Stand der Kontrollen. Am Sonnabend, den 02.02.2002 wurde
das "Ökogut Kamerun" an der Zwönitz
von der Bürgerinitiative überprüft. Leider mussten wir uns fragen,
ob man sich im afrikanischen oder im deutschen Kamerun befindet!
Eine
Anordnung zu erlassen und diese auch mit aller Kosequenz durchzusetzen, sind
offensichtlich zweierlei Paar Schuhe, denn es ist zu vermuten,
dass nach der behördlichen Anordnung weitere Baumaßnahmen
durchgeführt wurden, um nach der
alt
bewährten Masche vollendete, betonierte Tatsachen zu schaffen. Dies wurde
von der Bürgerinitiative dokumentiert und die
Bilder sprechen eine deutliche Spache, doch die
Behörden sehen das etwas anders, lesen
Sie selbst.
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Bypass
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Einlauf
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Flußsteine
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Obergraben
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Rohre
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Schutthalde
Bild 1
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Schutthalde
Bild 2
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Schutthalde
Bild 3
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Untergraben
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Untergraben
Turbine
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Folgender
Zustand wurde von der Bürgerinitiative dokumentiert: * der Obergraben
wurde ca. 50m ausgehoben * der Einlauf zur Zwönitz ist hergestellt * das
Einlassschütz ist installiert * der Leerschuss hinter dem Einlassschütz ist
betoniert * vor dem Gut wurde großflächig die Vegedation abgetragen * auf
dem nunmehr offenen Erdreich liegt Schutt und
stehen Baugeräte/Baumaschinen * vor diesem Bereich wurde offenbar auch
begonnen, den ehemaligen Betriebsgraben auszuheben und Rohre zu verlegen *
auch am Untergraben auf Höhe der Brücke zum Zwönitztalwanderweg
erfolgten
Erdarbeiten * unterhalb dieser Brücke am Gut wurden in Linie des
ehemaligen Untergrabens mehrere Wassersammelbecken
ausgehoben Ein entsprechende Anfrage, ob diese Zustände bekannt sind
erging an das zuständige Landratsamt. Wurden
diese Arbeiten durch das LRA Stollberg genehmigt oder wurden
diese
Tatbestände illegal herbeigeführt? Wann wird der Rückbau der rechtswidrig
herbeigeführten Zustände und baulichen Anlagen zur Reaktivierung der WKA
angeordnet?
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Antwort aus dem LRA im Februar 2002: Die geschilderten Zustände sind im
LRA nicht bekannt, es wurden aber keinerlei Bauarbeiten genehmigt.
Die Überprüfungen des Vorgangs an
sich führt bei den Behörden zu dem Ergebnis, dass keinerlei Bauarbeiten
durchgeführt wurden, die ein Tätigwerden dieser
über die bereits
getroffenen Maßnahmen hinaus notwendig machen. Aus rein
amtlicher Sicht besteht kein echter Handlungsbedarf, so das LRA. Die WKA Kamerun
wird, wie auch andere
umweltrelevante Sachverhalte, selbstverständlich - nach Ansicht der Behörden
- in angemessenen Zeiträumen kontrolliert und man ist sich dabei als Amt
darüber im Klaren, dass dies evtl. dazu führen kann, dass zwischen den
Kontrollen rechtswidrige Handlungen erfolgen. Dies wäre aber
letztlich nur unterbindbar, wenn täglich Kontrollen durchgeführt
würden. Dies ist aber von keinem Amt leistbar. Sollten sich
rechtswidrige Sachverhalte bei unseren Kontrollen ergeben, dann werden Buß-
und Zwangsgelder festgesetzt. KEIN
KOMMENTAR DER BI DAZU
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Der
Bericht vom Dezember 2001. In Kemtau,
Ortsteil Kamerun wurden vor einiger Zeit Baumaßnahmen
für eine Wasserkraftanlage
durchgeführt. Der
Betreiber hat umfangreiche Rohrsysteme verlegt und war dabei, eine Art Staubecken zu errichten.
Bei Niedrigwasser der Zwönitz war für
die Zukunft zu befürchten, dass der
ganze Fluss kein Wasser mehr führt, wenn die
Anlagen in Betrieb gehen. Eine Anfrage zu den Baumaßnahmen
beim Gemeindeamt wurden an das Landratsamt Stollberg
weitergeleitet. Durch sofortige Anordnung wurden
die Baumaßnahmen umgehend gestoppt. Damit
wurde dieser offensichtlich rechtswidrige
Vorgang von den Behörden
geahndet. So arbeiten Umweltschützer und Behörden
erfolgreich zusammen.
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Standort
Die
Bauarbeiten zur Errichtung einer Wasserkraftanlage
finden an der Zwönitz
in der Ortslage Kemtau, im Ortsteil Kamerun statt.
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Stand der Ermittlungen durch die BI bis Januar 2002
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Eine Genehmigung
zum Bau der Wasserkraftanlage in Kamerun liegt nach
Kenntnisstand der Bürgerinitiative nicht vor. Es
existiert kein
entsprechender Eintrag im Wasserbuch und somit kein
Wasserrecht. Die Beräumung des Flussbettes
und die Errichtung von baulichen Anlagen im und
am Flussbett erfolgt unseres Wissens ohne Genehmigung
und ist somit rechtswidrig. Es gibt offensichtlich
keinen abgeschlossenen Verwaltungsakt für eine
wasserrechtliche Erlaubnis und keine Baugenehmigung.
Gemäß
BGH-Urteil AZ: III 154/00 ist die Umwandlung alter
Stau- und Ausleitungsrechte nicht gedeckt, wenn
sich deren Nutzungszweck ändert und dadurch
die Rechte "Dritter" (Fischereirecht) in wesentlichem
Umfang nachteilig beeinflusst werden und darin besteht
wohl kein Zweifel. Die "kalte" Wiederinbetriebnahme
durch den Betreiber stellt eine wesentliche
Nutzungsänderung §§ 12 (2)
und 15 (4) WHG dar. Die Anlage soll ausschließlich
zur Elektroenergiegewinnung dienen, um sie in das
öffentliche Netz einzuspeisen. Nach
Meinung der BI liegen
u. a. Verstöße gegen folgende Bundes-
und Landesgesetze vor:
- STGB §§
324 und 330 - Wasserhaushaltsgesetz(WHG) §
31 Abs.1 i.V. - Sächs. Wassergesetz(SächsWG)
§§ 1, 78 und 80 - Abfallgesetz(AbfG)
§ 2 - BNatSchG §§ 2, 8, 14, 15,
16, 30 und 30a - Sächs. Naturschutzgesetz(SächsNatSchG)
§26 - Tierschutzgesetz §§ 1 und
17 - SächsFischG §§ 39, 40 und
41 - FischVO § 12
Wegen
Umweltzerstörung, Gewässerverschmutzung
und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wurden
von der Bürgeinitiative alle weiteren Schritte
bei den Behörden gegen den
Investor der Wasserkraftanlage/Wehranlage veranlasst.
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