"Bürgerinitiative gegen Gewässerverbauung in Sachsen (BI)"
Plauen,den 19.06.03
Stellungnahme zur :
-
Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung und Festsetzung
von Mindestwasserabflüssen bei
Wasserkraftanlagen (WKA) in
sächsischen Fließgewässern -
Am 15.01.03
wurde unter der Regie von Hr. Dr, Jeschke, Abteilungsleiter im
Sächs.Umweltministeriums, diese Verwaltungsvorschrift für
Mindestwasserabf......(folgend VwV genannt) in Kraft gesetzt. Bei
genauerer Betrachtung dieser VwV kommt man sich in ein schlecht
inszeniertes Theaterstück versetzt vor.
Erster
Akt
Im Jahr 2002
wurden alle anerkannten Naturschutzverbände (§ 29) zu dieser
Neufassung gehört. Alle Verbände forderten bei der
Mindestwasserreglung eine ökologische, auf die aquatischen Lebensge
-meinschaften rücksichtnehmende Reglung, ein.
Der Schutz dieser Lebensgemeinschaften sollte Vor -rang vor den
monetären Interessen der WKA Betreiber haben.
Zweiter Akt
Am 21.11.02 kam
Hr. Ministerpräsident Milbradt und der Sächs. Umweltminster Flath
mit den Natur -schutzverbänden zusammen, um
Fragen des Hochwasserschutzes und der Renaturierung von Fluss-läufen
zu erörtern. Mit dem Inkraftsetzen der VwV am 15.01.03 wurde aber
genau das Gegenteil dessen, was die Naturschutzverb. fordern,
festgelegt. Es soll in den Ausleitungsstrecken von kleinen
Wasserkraftanlagen nur 1/3 des jährlichen Niedrigwassers (MNQ)
verbleiben. Diese Mindestwasser- reglung bewirkt eins, dass eine
Wassermangelsituation, die nur an ein paar wenigen Tagen im Jahr auf
tritt, auf 365 Tage ausgedehnt wird und davon nur 1/3 !Bei 1/3 MNQ
wird das Gewässer im Winter durchfrieren, im Sommer sich so
aufheizen, dass kaum noch Sauerstoff vorhanden ist. Auch wird es den
Fischen nicht möglich sein, die sogenannten Fischaufstiegshilfen zu
erreichen. Es sei denn, sie gehen zu "Fuß". Kilometerlange
wasserlose Ausleitungsstrecken von weder benötigten, noch rentablen
Kleinwasserkraftanlagen, entsprechen nicht dem berechtigten Gedanken
einer ökologischen und auf Nachhaltigkeit bedachten
Flußlandschaft.Da Sachsen ein Teil der Bundesrepublik Deutschland
ist, gilt auch hier EU Recht. Die VwV verstößt gegen die EU
Wasserrahmenrichtlinie, der Förderrichtlinie Gewässergüte (FRGG) vom
18.11.02 des Sächs. Umweltministeriums, der EU Fischwasserrichtlinie
und dem Sächs. Gewässerentwicklungsplans. Diese Verstöße sind ein
Beweis dafür, dass hier politisch wider besseren Wissens entschieden
wird. Das Einknicken der Landespolitik vor der Lobby der WKA
Betreiber hat auf Jahrzehnte verheerende Folgen für die Sächsischen
Flüsse.
Dritter Akt
In Zeiten
rückgängigen Energieverbrauchs, wird die nur mit unverantwortlich
hohen Subventionen aufrechterhaltbare Kleinwasserkraft-Nostalgie
diesen Ansprüchen nicht gerecht. Hier ist auch der Oberste Sächs.
Rechnungshof gefordert einzuschreiten. Die Forderungen der BI sind
gesetzeskonform und verlangen nichts Unmögliches:
- Alle Anlagen,
die keinen rechtskräftigen Wasserrechtsbescheid haben, sind
unverzüglich stillzulegen.
- Alle vom
Hochwasser geschädigten Anlagen brauchen ein vollständig neues
Planfeststellungsver - fahren. Das
Hochwasser hat bewiesen, dass diese Anlagen nicht ausreichend
standsicher und der Standort extrem hochwassergefährdet ist. Hierfür
sollte der HQ 2002 (Hochwasserabfluss...) als Berechnungsgrundlage
dienen.
- Rücknahme der
Entscheidung von 1/3 MNQ und dafür eine ökologisch und auf
Nachhaltigkeit bedachte Mindestwasserreglung.
- Es muss die
Durchgänigkeit und die natürliche Fliessdynamik der Gewässer
erhalten bleiben, und wo möglich, wiederhergestellt werden. So
fordert es das EU Recht und natürlich auch wir. Mit diesen
Forderungen wäre man einer ökologisch nachhaltigen, touristisch
attraktiveren und damit naturnaheren Bewirtschaftung und
Wiederherstellung von Fließgewässern als Kulturlandschaft der sächs.
Mittelgebirge schon viel näher.
Finale
Die
Naturschutzverbände sollten ihre ganze Kraft einsetzen, um diese VwV
zum kippen zu bringen. Eine Normenkontrollklage beim Sächs.
Verfassungsgerichtshof hat sicherlich gute Aussichten auf Erfolg.
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Ein normales Mädchen, wie es in
der Gesellschaft geachtet und verehrt wird. |
Ein Mädchen nach der Behandlung
der Mindestwasserrichtlinie 1/3 MNQ (Vorgeschriebenes
Restwasser). Ob sie von der Gesellschaft überhaupt bemerkt
wird???? Eher in negativer Hinsicht!!! |
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