Die
WKA
"Franzmühle"
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Eine tragische Geschichte von Fehlentscheidungen und Ignoranz
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der Behörden zum
Umweltschutz ist die "Franzmühle" in Elsterberg -
Weitere Informationen finden Sie in unserer Fotoecke
und im Wehrkataster der Weißen Elster.
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Standort der Anlage
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Die Franzmühle Elsterberg liegt im
Mittelabschnitt der oberen Weißen Elster am Flusskilometer 173,60 zwischen Elsterberg und
Plauen in der Forellenregion. Sie befindet sich inmitten des Naturschutzgebietes "Steinicht" und des
FFH-Gebietes "Elstersteilhänge". |
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Hier haben wir zur Auffrischung der
Ortskenntnis unserer Behörden und der Darstellung der gültigen Regeln zum Erhalt unseres
Naturschutzgebietes "Steinigt" die entsprechenden Hinweisschilder dokumentiert.
Linkes Bild: Aufschrift: "Das Abreißen von Blumen und
Zweigen sowie das Betreten außerhalb der Wege ist streng verboten"......und jetzt
lesen Sie weiter, was unsere Behörden selbst von diesen Regeln halten und wie sie diese
bei Genehmigungen von Wasserkraftanlagen anwenden.
Rechtes Bild: Laut den Behörden liegt die bauliche Anlage der
Franzmühle nicht im Naturschutzgebiet, schade, dass die Betreffenden Mitarbeiter nicht
einmal die Grenzen der Gebiete kennen. Kleiner Tipp: Es gibt Schilder!!!!! |
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Auszüge aus dem Wasserrechtlichen Bescheid
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- Fischaufstiegstreppe
- Mindestabfluss 2,5 m3/s im Flußbett
davon 590 l/s über die Fischaufstiegstreppe und 1910 l/s über die Wehrklappen
- Wassertiefe von mindestens 30 cm auf bis zu 80 % der Ausleitungsstrecke
- Pegellatte an der Stauanlage mit Staumarke und 3 Rückmarken
- Rechenstabweite von 20 mm
- Entsorgung von Rechengut (angeschwemmtes Material) |
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Informationen von der Beantragung bis zur
Wiederinbetriebnahme und den katastrophalen Folgen für die Natur
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Die Franzmühle Elsterberg war von 1974 bis
1999 außer Betrieb. Das alte Wasserrecht wurde am 07.08.1974 aufgehoben. Schon mit
Bekanntwerden der ersten Initiativen zur Wiederinbetriebnahme des Mühlenbetreibers wurden
die zuständigen Behörden in Sachsen von der Bürgerinitative "Gegen
Gewässerverbauung in Sachsen" auf die Probleme und enormen Eingriffe in die Umwelt
des Naturschutzgebietes aufmerksam gemacht. Im Dezember 1999 und Januar 2000 wurde dem
Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft die umfangreichen
Auswirkungen aufgezeigt um die Wiedergenehmigung der Anlage zu verhindern. Im
wasserrechtlichen Verfahren wurden die §26 des SächsNatschG, §20c/d/f des BNatG und
andere nicht oder nur unzureichend gewürdigt. Diese Gesetze beinhalten den Schutz der
Lebensstätte wild- lebender Tier- und Pflanzenarten allgemein, sowie der besonders
geschützten Arten insbesondere. Die Ausleitungsstrecke sind solche Lebensstätten. Selbst
das sächsWG §3 sieht eindeutig und unmißverständlich keinen Verbauung von
Fliessgewässern vor. Schon in Anwendung dieser Gesetze ist die Genehmigung dieser WKA
nicht nachvollziehbar und hätte nicht erfolgen dürfen.
4 Monate brauchten die Behörden um auf die Anliegen der Naturschützer zu
reagieren.
Fazit : Der Bau der Anlage hat keine negativen Einflüsse auf die Natur.
Ein Vorort-Termin wäre aus Behördensicht nicht notwendig, da die ökologischen Auflagen
in regelmäßigen Abständen einer Kontrolle unterliegen.
Im April 2000 wurde von einer örtlichen
Angelgruppe ein Protestschreiben an das Regierungspräsidium Chemnitz gesandt,
(siehe Anschreiben) in dem die Folgen nach der
Inbetriebnahme deutlich aufgezeigt wurden.
Durch die Erhöhung der Wehrklappen von 1 m wurde der Anstau enorm
verlängert und damit mehr als 1 km frei fließender Fluß vernichtet. 15000
m2 Kiesbänke, die Laichplätze der Bachforellen und Äschen wurden nach kurzer
Zeit von Schlamm und Ablagerungen überdeckt. Der längere Stau hat aber nicht nur die
Anstaulänge sondern auch den Fluß um mehr als 10 m verbreitert. Sie
sehen noch die Grasbüschel im angestauten Fluss als ehemalige Uferbegrenzung. Die
Auswirkungen auf Flora und Fauna für einen Fluß sind katastrophal.
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Von Anfang an war der Bürgerinitiative klar,
daß diese Anlage nur ökonomisch arbeiten kann, wenn die Auflagen, die im
Wasserrechtlichen Bescheid gesetzlich vorgegeben waren nicht eingehalten werden. Und
so kam es , wie es kommen mußte.
Zu diesem Zeitpunkt wurden auch die Medien auf diesen Umweltskandal aufmerksam: |
"Freie Presse" |
09.05.00 |
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Wochenspiegel 05.11.97 |
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Dennoch die Hilferufe der Natur blieben von
den Behörden ungehört. Nach 5 Monaten Regungslosigkeit auf das Schreiben der Angelgruppe
wurde eine Unterschriftenaktion im Angelverein durchgeführt. Diese wurde an den
Ministerpräsident Sachsen (siehe Anschreiben)
geschickt, um die Behörden von Amts wegen zur Stellungnahme zu bewegen.
Nach insgesamt 10 Monaten kam die Antwort.
Fazit : Der Bau der Anlage hat keine negativen Einflüsse auf die Natur.
Alle Kontrollen der BI haben es zwischenzeitlich bestätigt. An keinem der
Überprüfungstage waren mehr als 1 m3/s Mindestabfluss (ökologische Mindestmenge ist 2,5
m3/s) gewährleistet. Im Gegenteil Nacht´s wird diese Menge noch weiter unterschritten,
es merkt ja keiner. Selbst diese Kontrollen blieben bisher bei den Behörden ohne direkte
Folgen für Flora und Fauna. Die Anlage läuft, der Anstau staut, die Mindestabflussmenge
wird erheblich unterschritten und die Fischtreppe ist auf Grund der hohen
Fliessgeschwindigkeit für Fische nicht passierbar. !!!!!Toll !!!! |
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Wir berichten demnächst weiter von
dieser unglaublichen Geschichte!!!! Sollten Sie gleiche Erfahrungen gemacht machen
informieren Sie uns!! |
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