Franzmühle

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Die WKA "Franzmühle"


Eine tragische Geschichte von Fehlentscheidungen und Ignoranz

der Behörden zum Umweltschutz ist die "Franzmühle" in Elsterberg - Weitere Informationen finden Sie in unserer Fotoecke und im Wehrkataster der Weißen Elster.


Wehr der Franzmühle in Elsterberg

Die Fischtreppe der Franzmühle???

 


Standort der Anlage
Die Franzmühle Elsterberg liegt im Mittelabschnitt der oberen Weißen Elster am Flusskilometer 173,60 zwischen Elsterberg und Plauen in der Forellenregion. Sie befindet sich inmitten des Naturschutzgebietes "Steinicht" und des FFH-Gebietes "Elstersteilhänge".

Naturschutzgebiet "Steinigt"

Das Naturschutzgebiet "Steinigt"

Hier haben wir zur Auffrischung der Ortskenntnis unserer Behörden und der Darstellung der gültigen Regeln zum Erhalt unseres Naturschutzgebietes "Steinigt" die entsprechenden Hinweisschilder dokumentiert.
Linkes Bild: Aufschrift: "Das Abreißen von Blumen und Zweigen sowie das Betreten außerhalb der Wege ist streng verboten"......und jetzt lesen Sie weiter, was unsere Behörden selbst von diesen Regeln halten und wie sie diese bei Genehmigungen von Wasserkraftanlagen anwenden.
Rechtes Bild: Laut den Behörden liegt die bauliche Anlage der Franzmühle nicht im Naturschutzgebiet, schade, dass die Betreffenden Mitarbeiter nicht einmal die Grenzen der Gebiete kennen. Kleiner Tipp: Es gibt Schilder!!!!!

Auszüge aus dem Wasserrechtlichen Bescheid
- Fischaufstiegstreppe
- Mindestabfluss 2,5 m3/s im Flußbett
  davon 590 l/s über die Fischaufstiegstreppe und 1910 l/s über die Wehrklappen
- Wassertiefe von mindestens 30 cm auf bis zu 80 % der Ausleitungsstrecke
- Pegellatte an der Stauanlage mit Staumarke und 3 Rückmarken
- Rechenstabweite von 20 mm
- Entsorgung von Rechengut (angeschwemmtes Material)

Informationen von der Beantragung bis zur Wiederinbetriebnahme und den katastrophalen Folgen für die Natur
Die Franzmühle Elsterberg war von 1974 bis 1999 außer Betrieb. Das alte Wasserrecht wurde am 07.08.1974 aufgehoben. Schon mit Bekanntwerden der ersten Initiativen zur Wiederinbetriebnahme des Mühlenbetreibers wurden die zuständigen Behörden in Sachsen von der Bürgerinitative "Gegen Gewässerverbauung in Sachsen" auf die Probleme und enormen Eingriffe in die Umwelt des Naturschutzgebietes aufmerksam gemacht. Im Dezember 1999 und Januar 2000 wurde dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft die umfangreichen Auswirkungen aufgezeigt um die Wiedergenehmigung der Anlage zu verhindern. Im wasserrechtlichen Verfahren wurden die §26 des SächsNatschG, §20c/d/f des BNatG und andere nicht oder nur unzureichend gewürdigt. Diese Gesetze beinhalten den Schutz der Lebensstätte wild- lebender Tier- und Pflanzenarten allgemein, sowie der besonders geschützten Arten insbesondere. Die Ausleitungsstrecke sind solche Lebensstätten. Selbst das sächsWG §3 sieht eindeutig und unmißverständlich keinen Verbauung von Fliessgewässern vor. Schon in Anwendung dieser Gesetze ist die Genehmigung dieser WKA nicht nachvollziehbar und hätte nicht erfolgen dürfen.
4 Monate brauchten die Behörden um auf die Anliegen der Naturschützer zu reagieren.
Fazit : Der Bau der Anlage hat keine negativen Einflüsse auf die Natur.
Ein Vorort-Termin wäre aus Behördensicht nicht notwendig, da die ökologischen Auflagen in regelmäßigen Abständen einer Kontrolle unterliegen.

Im April 2000 wurde von einer örtlichen Angelgruppe ein Protestschreiben an das Regierungspräsidium Chemnitz gesandt,
(siehe Anschreiben) in dem die Folgen nach der Inbetriebnahme deutlich aufgezeigt wurden.
Durch die Erhöhung der Wehrklappen von 1 m wurde der Anstau enorm verlängert und damit mehr als 1 km frei fließender Fluß vernichtet. 15000 m2 Kiesbänke, die Laichplätze der Bachforellen und Äschen wurden nach kurzer Zeit von Schlamm und Ablagerungen überdeckt. Der längere Stau hat aber nicht nur die Anstaulänge sondern auch den Fluß um mehr als 10 m verbreitert. Sie sehen noch die Grasbüschel im angestauten Fluss als ehemalige Uferbegrenzung. Die Auswirkungen auf Flora und Fauna für einen Fluß sind katastrophal.


Der Anstau der Elster

Der Anstau der Elster

Von Anfang an war der Bürgerinitiative klar, daß diese Anlage nur ökonomisch arbeiten kann, wenn die Auflagen, die im Wasserrechtlichen Bescheid gesetzlich vorgegeben waren nicht eingehalten werden. Und so kam es , wie es kommen mußte.
Zu diesem Zeitpunkt wurden auch die Medien auf diesen Umweltskandal aufmerksam:
"Freie Presse" 09.05.00

Zeitungsartikel

ZeitungsartikelZeitungsartikelZeitungsartikel

Wochenspiegel   05.11.97

 

Währed den Anfängen

Dennoch die Hilferufe der Natur blieben von den Behörden ungehört. Nach 5 Monaten Regungslosigkeit auf das Schreiben der Angelgruppe wurde eine Unterschriftenaktion im Angelverein durchgeführt. Diese wurde an den Ministerpräsident Sachsen (siehe Anschreiben) geschickt, um die Behörden von Amts wegen zur Stellungnahme zu bewegen.
Nach insgesamt 10 Monaten kam die Antwort.
Fazit : Der Bau der Anlage hat keine negativen Einflüsse auf die Natur. Alle Kontrollen der BI haben es zwischenzeitlich bestätigt. An keinem der Überprüfungstage waren mehr als 1 m3/s Mindestabfluss (ökologische Mindestmenge ist 2,5 m3/s) gewährleistet. Im Gegenteil Nacht´s wird diese Menge noch weiter unterschritten, es merkt ja keiner. Selbst diese Kontrollen blieben bisher bei den Behörden ohne direkte Folgen für Flora und Fauna. Die Anlage läuft, der Anstau staut, die Mindestabflussmenge wird erheblich unterschritten und die Fischtreppe ist auf Grund der hohen Fliessgeschwindigkeit für Fische nicht passierbar. !!!!!Toll !!!!
Wir berichten demnächst weiter von dieser unglaublichen Geschichte!!!! Sollten Sie gleiche Erfahrungen gemacht machen informieren Sie uns!!


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Monday, May 07, 2001