Die hier gezeigte Fotodokumentation umfasst
den Flussabschnitt der Flöha vom Ortsausgang Flöha bis Ortslage Blumenau auf einer Länge von 28,3 km. Die in diesem
Bereich vorhandenen 16 Ausleitungskraftwerke (unvorstellbar die Anzahl WKA auf
solch einem kurzen Flußabschnitt!!!) wurden von der Bürgerinitiative auf
Einhaltung der Gesetzlichen Auflagen hin überprüft: Das Ergebnis ist wie
bei allen von der BI kontrollierten WKA erschreckend!
Hier sehen Sie einen der letzten unverbauten Abschnitte
der Flöha:
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Einhaltung der Mindestabflussmenge in die Ausleitungsstrecke |
Keiner der Anlagenbetreiber hatte zum
Kontrollzeitpunkt die ökologische Mindestwassermenge eingehalten, schlimmer noch,
bei 10
WKA wurde die Mindestwassermenge deutlich unterschritten und bei 6
Anlagen war der Fluss
in der Ausleitungsstrecke vollständig trocken gelegt.
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Staumarke am Wehr |
Nur an einer
von 16 Anlagen war eine Staumarke vorhanden.
Diese ist unerlässlich, um den Mindestwasserabfluss und somit das Stauziel ständig
überprüfen zu können. Was haben die Behörden unternommen
um diese ökologische Mindestforderung von den Anlagenbetreibern
einzufordern?
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Fischtreppe |
Nur bei 2 Anlagen war
eine funktionsfähige Fischtreppe
vorhanden. Bei 4 Anlagen war die Fischaufstiegshilfe nicht funktionsfähig. Bei 10
Anlagen wurde keine Fischtreppe vorgefunden. Wir als BI
fragen uns, was haben die Behörden unternommen
um die Durchgängigkeit unserer Gewässer zu gewährleisten
oder herzustellen? Dies
ist eine Mindestanforderung aus dem Bundesumweltamt
bei der Wiederinbetriebnahme von Wasserkraftanlagen?
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Rechenentsorgung |
Von allen 16
Anlagen wurde bei 13 Anlagen die Rechenentsorgung kontrolliert.
Bei keiner
dieser 13
Anlagen erfolgte eine ordnungsgemäße Entsorgung
in einen Container. Das angespülte Treibgut wurde
einfach in die Ausleitungstrecke "entsorgt".
In einem trockenen Fluß ist offensichtlich genug
Platz für Müll ???????
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Rechenstabweite |
Die Rechenstäbe
haben die Aufgabe absteigende Fische von der Turbine
fernzuhalten, da ein Passieren überwiegend tödlich
endet. Die Rechenstabweite darf höchsten 20mm betragen. Dies
entspricht auch den Auflagen aus dem Wasserrechtlichen
Bescheid der Behörden. In der Regel wissen die
Kraftwerksbetreiber, wie sie den Kontrollen der Rechenstäbe
aus dem
Weg gehen, meistens mit Ausreden. Aber 6 von 16 Anlagen
konnten von der Bürgerinitiative kontrolliert werden.
Und Sie werden es nicht glauben. Nur bei einer
WKA von 6 Anlagen
wurden die 20 mm eingehalten. Die Frage nach der Kontrolle
von Behörden und der Durchsetzung von ökologischen
Mindestauflagen durch die Behörden wollen wir an
dieser Stelle nicht noch einmal stellen.
Ortslage
Flöha Flußkilometer 1,2
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Ortslage
Falkenau Flußkilometer 3,1
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Oberhalb
Hetzdorfer Viadukt Flußkilometer
3,6
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Herr Horst
Kreys legt die Flöha auf 1,2 km völlig
trocken, es ist keine Fischtreppe und keine
Staumarke vorhanden. Herr Kreys hat kein
Sinn für Naturschutz (Rechenstabweite
27mm) dafür aber für Geld auf
Kosten der Umwelt und der Steuerzahler.
Die Behörden unternehmen seit Jahren
nichts gegen diese Mißstände!!!!!!
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Herr Andreas
Melzer unterschei- det sich von Herrn Kreys
nur darin, dass er die Flöha "nur"
700 m trocken legt, da die Auslei- tungsstrecke
nun mal nicht länger ist. Aber auch
er hält keine Auflagen ein.
Durch die Behörden wurde kein wasser-
rechtliches Verfahren eingeleitet. Die BI nimmt wieder einmal
die Kontroll- aufgaben der Behörden
wahr.
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Wieder Herr
Melzer macht dem Ruf der WKA-Betreiber
alle Ehre. Auch hier werden keine Auflagen eingehalten.
Keine Fischtreppe, keine Staumarke. Die
Kontrolle der Rechenstabweite hat er gekonnte
verhindert. Das Wehr inklusive der jahrelang
angespülten Sedimente wurden ohne Information
der Behörden abgelassen. Ein Skandal!!!
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