Flöha

Logo der Bürgerinitiative "Gegen Gewässerverbauung in Sachsen"
 


                    

Die Flöha Teilbericht 1


Die hier gezeigte Fotodokumentation umfasst den Flussabschnitt der Flöha vom Ortsausgang Flöha bis Ortslage Blumenau auf einer Länge von 28,3 km. Die in diesem Bereich vorhandenen 16 Ausleitungskraftwerke (unvorstellbar die Anzahl WKA auf solch einem kurzen Flußabschnitt!!!) wurden von der Bürgerinitiative auf Einhaltung der Gesetzlichen Auflagen hin überprüft: Das Ergebnis ist wie bei allen von der BI kontrollierten WKA erschreckend!

Hier sehen Sie einen der letzten unverbauten Abschnitte der Flöha:

Der letzte Abschnitt der naturnahen Flöha


  Einhaltung der Mindestabflussmenge in die Ausleitungsstrecke

Keiner der Anlagenbetreiber hatte zum Kontrollzeitpunkt die ökologische Mindestwassermenge eingehalten, schlimmer noch, bei 10 WKA wurde die Mindestwassermenge deutlich unterschritten und bei 6 Anlagen war der Fluss in der Ausleitungsstrecke vollständig trocken gelegt.


  Staumarke am Wehr

Nur an einer von 16 Anlagen war eine Staumarke vorhanden. Diese ist unerlässlich, um den Mindestwasserabfluss und somit das Stauziel ständig überprüfen zu können. Was haben die Behörden unternommen um diese ökologische Mindestforderung von den Anlagenbetreibern einzufordern?


  Fischtreppe

Nur bei 2 Anlagen war eine funktionsfähige Fischtreppe vorhanden. Bei 4 Anlagen war die Fischaufstiegshilfe nicht funktionsfähig. Bei 10 Anlagen wurde keine Fischtreppe vorgefunden. Wir als BI fragen uns, was haben die Behörden unternommen um die Durchgängigkeit unserer Gewässer zu gewährleisten oder herzustellen? Dies ist eine Mindestanforderung aus dem Bundesumweltamt bei der Wiederinbetriebnahme von Wasserkraftanlagen?


  Rechenentsorgung

Von allen 16 Anlagen wurde bei 13 Anlagen die Rechenentsorgung kontrolliert. Bei keiner dieser 13 Anlagen erfolgte eine ordnungsgemäße Entsorgung in einen Container. Das angespülte Treibgut wurde einfach in die Ausleitungstrecke "entsorgt". In einem trockenen Fluß ist offensichtlich genug Platz für Müll ???????


  Rechenstabweite

Die Rechenstäbe haben die Aufgabe absteigende Fische von der Turbine fernzuhalten, da ein Passieren überwiegend tödlich endet. Die Rechenstabweite darf höchsten 20mm betragen. Dies entspricht auch den Auflagen aus dem Wasserrechtlichen Bescheid der Behörden. In der Regel wissen die Kraftwerksbetreiber, wie sie den Kontrollen der Rechenstäbe aus dem Weg gehen, meistens mit Ausreden. Aber 6 von 16 Anlagen konnten von der Bürgerinitiative kontrolliert werden. Und Sie werden es nicht glauben. Nur bei einer WKA von 6 Anlagen wurden die 20 mm eingehalten. Die Frage nach der Kontrolle von Behörden und der Durchsetzung von ökologischen Mindestauflagen durch die Behörden wollen wir an dieser Stelle nicht noch einmal stellen.


Ortslage Flöha
Flußkilometer 1,2

Ortslage Falkenau
Flußkilometer 3,1

Oberhalb Hetzdorfer Viadukt
Flußkilometer 3,6

Die Anlage des Herrn Horst Kreys

Die Anlage 1 des Herrn Andreas Melzer

Die Anlage 2 des Herrn Andreas Melzer


Herr Horst Kreys legt die Flöha auf 1,2 km völlig trocken, es ist keine Fischtreppe und keine Staumarke vorhanden. Herr Kreys hat kein Sinn für Naturschutz (Rechenstabweite 27mm) dafür aber für Geld auf Kosten der Umwelt und der Steuerzahler. Die Behörden unternehmen seit Jahren nichts gegen diese Mißstände!!!!!!

Herr Andreas Melzer unterschei- det sich von Herrn Kreys nur darin, dass er die Flöha "nur" 700 m trocken legt, da die Auslei- tungsstrecke nun mal nicht länger ist. Aber auch er hält keine Auflagen ein. Durch die Behörden wurde kein wasser- rechtliches Verfahren eingeleitet. Die BI nimmt wieder einmal die Kontroll- aufgaben der Behörden wahr.

Wieder Herr Melzer macht dem Ruf der WKA-Betreiber alle Ehre. Auch hier werden keine Auflagen eingehalten. Keine Fischtreppe, keine Staumarke. Die Kontrolle der Rechenstabweite hat er gekonnte verhindert. Das Wehr inklusive der jahrelang angespülten Sedimente wurden ohne Information der Behörden abgelassen. Ein Skandal!!!


 

Sie werden nicht glauben, was Sie hier lesen. Ein Umweltskandal auf nur 3,6 km Flußlänge, 3 Anlagen und davon 3 km trockender Fluß, dies ist unvorstellbar, aber wahr. Aber die Ergebnisse der Untersuchungen der Bürgerinitiative "Gegen Gewässerverbauung in Sachsen" sehen überall gleich aus und wir können all diese Berichte umfangreich mit Bildern belegen. Bis 30.08.2001 werden wir hier die Ergebnisse aller 16 Anlagen im Internet veröffentlichen. Natürlich können wir in kurzer Zeit nicht alle Wasserkraftanlagen der Flöha kontrollieren. Dafür sind im Normalfall die Behörden zuständig, doch .......... (Bilden Sie sich bei diesen Bildern selbst ein Urteil über die Wirksamkeit der behördlichen Kontrollen oder Nichtkontrollen). Sollten Sie uns unterstützen wollen schicken Sie uns eine e-Mail.

Ortslage Hohenfichte
Flußkilometer 7,6

Ortslage Schellenberg/ Höllenmühle
Flußkilometer 11,2

Ortslage Leubsdorf/ Schloßmühle
Flußkilometer 11,8

Die Anlage des Herrn H.-P. Albrechts

Die Anlage von Herrn Nowack aus Waldheim

Die Anlage der herrn Gerhard Mies aus Achslach

Herr H.P. Albrecht hat zum Betreiben der Wasserkraftanlage die gesetzliche Auflage für eine ökologische Mindestwasserabgabe von 1,3 m3 pro sek. Durchschnittlich fließen hier in der Flöha ca 4 m3. Herrn Albrecht ist der Meinung Auflagen sind Auflagen, man muß sich ja nicht daran halten und lässt sage und schreibe 100 l pro sek Wasser für den Fluss in der 650 m lagen Ausleitungsstrecke und verstößt damit gegen STGB §§ 324. Von den Behörden ist weit und breit nichtszu sehen. Etwas Glück für die Fische, sollte es noch nach 650 m trockenen Fluß welche geben, denn es ist eine funktionsfähige Fischtreppe vorhanden.

 weiter berichten wir morgen

 


Senden Sie Ihre E-Mail mit Fragen oder Kommentaren
zu Inhalten dieser Website an:
buergerinitiative@fliessgewaesserschutz.de
und alle Anfragen zum Webauftritt an:
webmaster@vogtland-treff.de
Copyright (c) Bürgerinitiative "Gegen Gewässerverbauung in Sachsen"