weitere wichtige Informationen
aus unseren Behörden finden Sie unter folgenden Links:
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DEUTSCHER
TIERSCHUTZBUND e.V. und Bürgeriniative beklagen
Umwelt-
und Tierschutzprobleme durch Wasserkraftwerke
beim Umweltminister Trittin. Seit über
1 1/2 Jahren keine
Reaktion
dazu aus dem Bundesministerium.
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Im November
2000 schrieb der Deutsche Natuschutzbund e.V. an
den Bundesumweltminister Trittin (Grüne), um
auf die Umwelt- und Tierschutzprobleme durch kleine
Wasserkraftwerke aufmerksam zu machen. Bisher gab
es jedoch aus dem Ministerium keinerlei Reaktionen,
obwohl die Folgen durch kleine Wasserkraftanlagen
auch Herrn Trittin nicht unbekannt sein dürften.
Und dies nicht nur durch die Aufklärungsarbeit
der Allianz für Sachsens Flüsse sondern
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auch durch die Naturschutzvereine und Medien, die
ein klares Bild, sowohl über die ökologischen
als auch wirtschaftlichen Fakten der kleinen Wasserkaft
aufzeigen. Was aber im öffentlichen Bereich
und offensichtlich auch bei Herrn Trittin meist
vollkommen in den Hintergrund gerät, sind die
Folgen der Wasserkraft für die ana- und katadromen
Fische, die wandern müssen, wie z.B. Aale, Lachse,
Meerforellen, Schnäpel, Meerneunaugen, Störe
und auch die Bachforelle beim Laichaufstieg.
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Diese
Tiere können nicht schreien und ihr Todeskampf,
der sich oft über viele Tage hinzieht, bleibt
im Verborgenen. Und es wären eine ganze Menge
an Vermeidungszenarios möglich, um dieses Hinmorden
zu verhindern. Aber diese werden nur ganz selten
nachhaltig an den Kraftwerken praktiziert. Um dieses
Problem weiter bekannt zu machen und aktiv anzugehen
schrieb der DEUTSCHE
TIERSCHUTZBUND e.V.
an den Umweltminister Herr Jürgen Trittin.
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Hier
zeigen wir Ihnen erschreckende Bilder über
die Folgen für die Fische, die durch die Turbinen
von kleinen Wasserkraftanlagen schwimmen, da in
den meisten Fällen kein anderer Weg möglich
ist. Wir werden Ihnen demnächst über unsere
Diashow
hinaus in einem Video
zeigen, wo die schwerwiegenden Folgen
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noch
deutlicher werden. Fische schreien nicht, sie winden
sich vor Schmerz und das oft tagelang, bis sie ihren
Verletzungen erliegen. Mit Erlaubnis des Deutschen
Tierschutzvereines veröffentlichen wir Ihnen
hier den Brief an den Umweltminister Jürgen
Trittin, der offensichtlich wichtigere Probleme
hat. Diese Schlussfolgerung
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müssen
wir ganz einfach nach mehr als einem Jahr ziehen,
denn es ist bisher kein Statement aus Umweltministerium
gekommen. Es stellt sich uns die Frage, für
was ein Umweltministerium zuständig ist, wenn
nicht für die Belange des Deutschen Tierschutzvereines.
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Brief
des DEUTSCHEN
TIERSCHUTZBUND E.V.
vom 20.11.2000 an den Bundesminister für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit Herrn Jürgen
Trittin Bundesministerium; Alexanderplatz 10178
Berlin zum Thema: Umwelt- und Tierschutzprobleme
durch Wasserkraftwerke
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Sehr
geehrter Herr Bundesminister, bitte gestatten
Sie, dass wir Sie im Hinblick auf das seit langem
bekannte, aber größtenteils unbeachtete
Tierschutzproblem von Wasserkraftwerken um Unterstützung
bitten und dazu Folgendes ausführen: Wasserkraftwerke
gelten als umweltgerechte Stromerzeugung, da sie
die regenerative Energie aus der Wasserkraft nutzen
und damit und klimawirksame CO2-Emissionen vermindert
werden kann. Aufgrund von verschiedenen Fördermaßnahmen
des Bundes, der Länder und der Kommunen werden
Wasserkraftanlagen subventioniert. Darlehen mit
Teilschulderlass fördern insbesondere die Errichtung,
Erweiterung und Reaktivierung von Kleinkraftwerken
bis zu einer Leistung von 500 kW. Bei der Förderung
von Wasserkraftwerken wird nicht berücksichtigt,
dass sie erhebliche ökologische Schäden
und Tierschutzprobleme verursachen. In
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besonderem
Maße gilt dies für die Vielzahl der Kleinwasserkraftwerke.
Diese produzieren in Deuschland lediglich 0,5 %
der Gesamtstromerzeugung und verringern den CO2-Ausstoß
um nur 0,2 %.; die Folgen für das Ökosystem
Fluss und die Fische sind verglichen damit exorbitant. Durch
Wasserkraftwerke werden Flussabschnitte gestaut
und das Flusssystem zerschnitten. Dadurch wird das
Fließgewässer nachhaltig gestört:
Die Gewässergüte verschlechtert sich,
der Wechsel von Fischen und anderen Tierarten wird
verhindert, Biotope gehen verloren. Bestandsrückgang
und Artenverlust sind die Folge. Für Fische
stellen Wasserkraftwerke eine tödliche Gefahr
dar. Fische werden entweder in den Bereich der Wasserkraftwerke
eingesogen oder schwimmen - dem Wasserlauf folgend
- aktiv dort hin, so z.B. die wandernden Fischarten
Aal und Lachs. Ist der Turbine eine Rechenanlage
vorgeschaltet, werden die Fische bei hohen Strömungen
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dort erdrückt oder gequetscht.
Fische, die zwischen den Rechenstäben
hindurch schwimmen können, geraten
in den Turbinenbereich und können
dabei von den Schaufelkanten der Turbine
getroffen
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und dabei regelrecht zerstückelt
werden. Auch der plötzliche Druckwechsel
in den Turbinen kann zu geplatzten Schwimmblasen,
Blutungen der inneren Organe und damit
zum Tod der Fische führen.
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Je
nach Untersuchung schwanken die ermittelten
Mortalitätsraten der Fische; für
Aale wird eine mittlere Todesrate mit
etwa 25-30 % beim Passieren eines einzigen
Wasserkraftwerkes beziffert.
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Andere
Untersuchungen haben sogar eine Todesrate
von 85 % bei Aalen ermittelt. Grundsätzlich
müssen Betreiber gegen das Eindringen
von Fischen Vorrichtungen bei Wasserkraftwerken
wie z.B.
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Fischtreppen
oder Bypässe errichten. Da der Betreiber dazu
jedoch nur verpflichtet ist, wenn es "wirtschaftlich
zumutbar" ist, sind funktionierende Wanderhilfen
bei Wasserkraftwerken nur die Ausnahme. Die Fischschäden,
die der Betreiber mit einem Wasserkraftwerk verursacht,
kann er dann jährlich durch den Neubesatz mit
Fischen ausgleichen. Es
kann nicht angehen, dass hingenommen wird, dass
unzählige Fische qualvoll getötet werden
und deren ungefähre Anzahl lediglich ersetzt
werden muss. Dies ist ein Verstoß gegen das
Tierschutzgesetz, dessen Sinn und Zweck es ist,
das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schützen.
Für den Betrieb eines Wasserkraftwerkes muss
dies bedeuten, dass der Betreiber alle erforderlichen
Maßnahmen ergreifen muss, um zu verhindern,
dass Fische durch den Betrieb geschädigt oder
getötet werden. Da dies
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z.T.
sehr teure Umbaumaßnahmen nach sich zieht,
ist der Bund gefordert, finanzielle Förderungen
für entsprechenden Schutz und Wanderhilfen
bereitzustellen. Solange Wasserkraftwerke nicht
generell mit funktionierenden Schutzvorrichtungen
ausgestattet sind, ist es nicht im Sinne des Umwelt-
und Tierschutzes, dass der Strom aus Wasserkraftwerken
gleichwertig zu der unschädlichen Energiegewinnung
aus Wind, Sonne oder Biomasse gefördert wird.
Wir bitten Sie daher, sich dafür einzusetzen,
dass die Errichtung, Erweiterung und Reaktivierung
von Wasserkraftwerken nur unter der Voraussetzung
finanziell gefördert wird, wenn dort Schutzmaßnahmen
und Wanderhilfen installiert sind oder werden. Darüber
hinaus bitten wir Sie, dafür Sorge zu tragen,
dass insbesondere die unwirtschaftlichen Kleinwasserkraftwerke
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nicht
mehr neu errichtet werden dürfen. Der Deutsche
Tierschutzbund ist bereits in Kontakt mit den für
Umwelt und Fischerei zuständigen Länderministerien
getreten und hat diese gebeten, in einem Erhebungsbogen
Daten zur Wasserkraftwerken zusammenzustellen. Nach
unserer Einschätzung sind sich die Länderministerien
der Problematik von Wasserkraftwerken bewusst und
gewillt, eine Lösung herbeizuführen. In
Niedersachsen ist das Thema z.B. auf der letzten
Tierschutzbeiratssitzung, an der auch der Deutsche
Tierschutzbund teilgenommen hat, behandelt worden.
Damit gemeinsam geeignete Maßnahmen
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eingeleitet
werden können, erlauben wir uns, eine Arbeitsgruppe
aus Vertretern des Bundesumweltministeriums, der
Länderministerien und Sachverständige
anzuregen, damit gemeinsam Maßnahmen ergriffen
werden können, um Flusssysteme passierbar zu
machen und Fische wirksam zu schützen. Gerne
bieten wir dazu unsere Mitarbeit an. Wir danken
Ihnen für Ihre Bemühungen und sehen Ihrer
Antwort mit Interesse entgegen.
Mit
freundlichen Grüßen
Wolfgang
Apel
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