Tierschutz

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DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND e.V.  und Bürgeriniative
beklagen Umwelt- und Tierschutzprobleme durch Wasserkraftwerke beim Umweltminister Trittin. Seit über 1 1/2 Jahren
keine Reaktion dazu aus dem Bundesministerium.


Im November 2000 schrieb der Deutsche Natuschutzbund e.V. an den Bundesumweltminister Trittin (Grüne), um auf die Umwelt- und Tierschutzprobleme durch kleine Wasserkraftwerke aufmerksam zu machen. Bisher gab es jedoch aus dem Ministerium keinerlei Reaktionen, obwohl die Folgen durch kleine Wasserkraftanlagen auch Herrn Trittin nicht unbekannt sein dürften. Und dies nicht nur durch die Aufklärungsarbeit der Allianz für Sachsens Flüsse sondern

auch durch die Naturschutzvereine und Medien, die ein klares Bild, sowohl über die ökologischen als auch wirtschaftlichen Fakten der kleinen Wasserkaft aufzeigen. Was aber im öffentlichen Bereich und offensichtlich auch bei Herrn Trittin meist vollkommen in den Hintergrund gerät, sind die Folgen der Wasserkraft für die ana- und katadromen Fische, die wandern müssen, wie z.B. Aale, Lachse, Meerforellen, Schnäpel, Meerneunaugen, Störe und auch die Bachforelle beim Laichaufstieg.

Diese Tiere können nicht schreien und ihr Todeskampf, der sich oft über viele Tage hinzieht, bleibt im Verborgenen. Und es wären eine ganze Menge an Vermeidungszenarios möglich, um dieses Hinmorden zu verhindern. Aber diese werden nur ganz selten nachhaltig an den Kraftwerken praktiziert. Um dieses Problem weiter bekannt zu machen und aktiv anzugehen schrieb der DEUTSCHE TIERSCHUTZBUND e.V. an den Umweltminister Herr Jürgen Trittin.


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Hier zeigen wir Ihnen erschreckende Bilder über die Folgen für die Fische, die durch die Turbinen von kleinen Wasserkraftanlagen schwimmen, da in den meisten Fällen kein anderer Weg möglich ist. Wir werden Ihnen demnächst über unsere Diashow hinaus in einem Video zeigen, wo die schwerwiegenden Folgen

noch deutlicher werden. Fische schreien nicht, sie winden sich vor Schmerz und das oft tagelang, bis sie ihren Verletzungen erliegen. Mit Erlaubnis des Deutschen Tierschutzvereines veröffentlichen wir Ihnen hier den Brief an den Umweltminister Jürgen Trittin, der offensichtlich wichtigere Probleme hat. Diese Schlussfolgerung

müssen wir ganz einfach nach mehr als einem Jahr ziehen, denn es ist bisher kein Statement aus Umweltministerium gekommen. Es stellt sich uns die Frage, für was ein Umweltministerium zuständig ist, wenn nicht für die Belange des Deutschen Tierschutzvereines.


Brief des DEUTSCHEN TIERSCHUTZBUND E.V.
vom 20.11.2000 an den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Herrn Jürgen Trittin Bundesministerium; Alexanderplatz 10178 Berlin zum Thema: Umwelt- und Tierschutzprobleme durch Wasserkraftwerke


Sehr geehrter Herr Bundesminister,
bitte gestatten Sie, dass wir Sie im Hinblick auf das seit langem bekannte, aber größtenteils unbeachtete Tierschutzproblem von Wasserkraftwerken um Unterstützung bitten und dazu Folgendes ausführen:
Wasserkraftwerke gelten als umweltgerechte Stromerzeugung, da sie die regenerative Energie aus der Wasserkraft nutzen und damit und klimawirksame CO2-Emissionen vermindert werden kann. Aufgrund von verschiedenen Fördermaßnahmen des Bundes, der Länder und der Kommunen werden Wasserkraftanlagen subventioniert. Darlehen mit Teilschulderlass fördern insbesondere die Errichtung, Erweiterung und Reaktivierung von Kleinkraftwerken bis zu einer Leistung von 500 kW. Bei der Förderung von Wasserkraftwerken wird nicht berücksichtigt, dass sie erhebliche ökologische Schäden und Tierschutzprobleme verursachen. In

besonderem Maße gilt dies für die Vielzahl der Kleinwasserkraftwerke. Diese produzieren in Deuschland lediglich 0,5 % der Gesamtstromerzeugung und verringern den CO2-Ausstoß um nur 0,2 %.; die Folgen für das Ökosystem Fluss und die Fische sind verglichen damit exorbitant.
Durch Wasserkraftwerke werden Flussabschnitte gestaut und das Flusssystem zerschnitten. Dadurch wird das Fließgewässer nachhaltig gestört: Die Gewässergüte verschlechtert sich, der Wechsel von Fischen und anderen Tierarten wird verhindert, Biotope gehen verloren. Bestandsrückgang und Artenverlust sind die Folge. Für Fische stellen Wasserkraftwerke eine tödliche Gefahr dar. Fische werden entweder in den Bereich der Wasserkraftwerke eingesogen oder schwimmen - dem Wasserlauf folgend - aktiv dort hin, so z.B. die wandernden Fischarten Aal und Lachs. Ist der Turbine eine Rechenanlage vorgeschaltet, werden die Fische bei hohen Strömungen

dort erdrückt oder gequetscht. Fische, die zwischen den Rechenstäben hindurch schwimmen können, geraten in den Turbinenbereich und können dabei von den Schaufelkanten der Turbine getroffen

und dabei regelrecht zerstückelt werden. Auch der plötzliche Druckwechsel in den Turbinen kann zu geplatzten Schwimmblasen, Blutungen der inneren Organe und damit zum Tod der Fische führen.


Je nach Untersuchung schwanken die ermittelten Mortalitätsraten der Fische; für Aale wird eine mittlere Todesrate mit etwa 25-30 % beim Passieren eines einzigen Wasserkraftwerkes beziffert.

Andere Untersuchungen haben sogar eine Todesrate von 85 % bei Aalen ermittelt.
Grundsätzlich müssen Betreiber gegen das Eindringen von Fischen Vorrichtungen bei Wasserkraftwerken wie z.B.

Fischtreppen oder Bypässe errichten. Da der Betreiber dazu jedoch nur verpflichtet ist, wenn es "wirtschaftlich zumutbar" ist, sind funktionierende Wanderhilfen bei Wasserkraftwerken nur die Ausnahme. Die Fischschäden, die der Betreiber mit einem Wasserkraftwerk verursacht, kann er dann jährlich durch den Neubesatz mit Fischen ausgleichen. Es kann nicht angehen, dass hingenommen wird, dass unzählige Fische qualvoll getötet werden und deren ungefähre Anzahl lediglich ersetzt werden muss. Dies ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, dessen Sinn und Zweck es ist, das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schützen. Für den Betrieb eines Wasserkraftwerkes muss dies bedeuten, dass der Betreiber alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen muss, um zu verhindern, dass Fische durch den Betrieb geschädigt oder getötet werden. Da dies

z.T. sehr teure Umbaumaßnahmen nach sich zieht, ist der Bund gefordert, finanzielle Förderungen für entsprechenden Schutz und Wanderhilfen bereitzustellen. Solange Wasserkraftwerke nicht generell mit funktionierenden Schutzvorrichtungen ausgestattet sind, ist es nicht im Sinne des Umwelt- und Tierschutzes, dass der Strom aus Wasserkraftwerken gleichwertig zu der unschädlichen Energiegewinnung aus Wind, Sonne oder Biomasse gefördert wird. Wir bitten Sie daher, sich dafür einzusetzen, dass die Errichtung, Erweiterung und Reaktivierung von Wasserkraftwerken nur unter der Voraussetzung finanziell gefördert wird, wenn dort Schutzmaßnahmen und Wanderhilfen installiert sind oder werden. Darüber hinaus bitten wir Sie, dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere die unwirtschaftlichen Kleinwasserkraftwerke


nicht mehr neu errichtet werden dürfen. Der Deutsche Tierschutzbund ist bereits in Kontakt mit den für Umwelt und Fischerei zuständigen Länderministerien getreten und hat diese gebeten, in einem Erhebungsbogen Daten zur Wasserkraftwerken zusammenzustellen. Nach unserer Einschätzung sind sich die Länderministerien der Problematik von Wasserkraftwerken bewusst und gewillt, eine Lösung herbeizuführen. In Niedersachsen ist das Thema z.B. auf der letzten Tierschutzbeiratssitzung, an der auch der Deutsche Tierschutzbund teilgenommen hat, behandelt worden. Damit gemeinsam geeignete Maßnahmen

eingeleitet werden können, erlauben wir uns, eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesumweltministeriums, der Länderministerien und Sachverständige anzuregen, damit gemeinsam Maßnahmen ergriffen werden können, um Flusssysteme passierbar zu machen und Fische wirksam zu schützen. Gerne bieten wir dazu unsere Mitarbeit an. Wir danken Ihnen für Ihre Bemühungen und sehen Ihrer Antwort mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Apel



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