Verschmutzung

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Landnutzung und Gewässerunterhaltung
Landnutzung und Gewässerunterhaltung heute: Gefährdung von Gewässerlebensgemeinschaften und Gewässerschutzprogrammen wie LACHS 2000/2020 von Dr. Ludwig Tent,  E-Mail: ludwig.tent@gmx.net.

 


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Bei einem Besuch in Sachsen war ich sehr erschrocken, an der Kirnitzsch die selben Zerstörungen der Gewässerstruktur durch landwirtschaftliche Einflüsse zu sehen, wie sie hier im Hamburg- nahen Niedersachsen Hauptursache für die erbärmliche Situation unserer Forellenbäche ist.

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Mehr als 3 Jahrzehnte konsequenter Abwasserreinigung in Deutschland haben ihre Spuren in den Gewässern hinterlassen. Chemische Untersu- chungen belegen die verbesserte Wasserqualität. Die Lebensgemein- schaften reagieren bis heute jedoch nicht entsprechend. Während vieler- orts zwar eine Zunahme der Artenzah- len festgestellt werden kann, bleibt die Produktion insbesondere der charak- teristischen Fließgewässer-Arten (i.W. "Rote-Liste-Arten") weit hinter dem natürlichen Potential zurück. Hauptgrund hierfür ist die arme Lebensraumstruktur, die aus harter Gewässerunterhaltung und exzessiver Landnutzung mit nachfolgend über- höhter Erosion und - noch nicht völlig verstanden - möglichen chronischen Effekten von Pestiziden und Hormo- nen resultiert.
    Es ist eindeutig festzustellen, dass die auf Landnutzung bezogenen Rechtsnormen im ländlichen Raum nicht angemessen umgesetzt werden. Missbrauch von Pestiziden und Düngern in Feuchtgebieten und entlang der Bachufer, Vernichtung erosionshemmender Strukturen mit nachfolgender extrem hoher Erosion und Zerstörung von Laich- und Auf- wuchsbereichen der Kieslaicher sind Beispiele für notwendiges Handeln der Verwaltung. Die Wiederherstellung

dauerhafter Landschaftsstrukturen wie Hecken, Wegerandstreifen etc. als Teil eines Mosaiks, das einen vernetz- ten Schutz über die Fläche bewirkt, muss durch Anpassung der EU-Agrar- Subventions-Definitionen erfolgen. Ohne vorhandene Pufferflächen ent- lang der Gewässer sollten Subven- tionen betriebsbezogen auf Null gesetzt werden.
    Parallel zu formalen Maßnahmen sind Gewässerentwicklungspläne geeignete Möglichkeiten, um den Kon- flikt zwischen Landbesitzern und Naturschutz-Engagierten zu über- winden. Die gemeinsame Erarbeitung von Zielen und Maßnahmen zwischen beteiligten Gruppen wie Grundbesit- zern, Landwirten, Naturschutzver- bänden, Fischereiverpächtern und -pächtern sowie Verwaltungsvertretern hat sich inzwischen als geeignetes Instrument erwiesen.
    Als zu erreichende Ziele sind unter anderem zu nennen: eine natürliche Struktur des Gewässerbetts mit Kolk- Rausche-Sequenzen und Mäandern. Wiederherstellung der Durchgängig- keit, so dass sowohl Fische wie Wirbellose ihre Wanderungen unge- hindert durchführen können. (LACHS 2000/2020 wird so lange ein Wunsch- denken bleiben, wie die früher riesigen Laich- und Aufwuchsareale mit Kies- und Geröllstrecken in den

Bachoberläufen nicht wiederhergestellt sind.) Der Integration der Umgebung, insbesondere der Landnutzung im Einzugsgebiet kommt dabei eine ent- scheidende Rolle zu - dabei sind Gewässerrandstreifen Minimallösungen bzw. erste Schritte auf dem Weg zu naturnäheren Auen.
    Hauptmaßnahmen, um all dies zu erreichen, sind flächendeckend notwendige Veränderungen in der Gewässerunterhal tungspraxis sowie in der Nutzungsintensität unserer potentiell erosionsgefährdeten Böden. Von den Wasserscheiden, den Quell- regionen abwärts bis zur Mündung sind ortsspezifische Schritte zu unterneh- men. Analog der jahrzehntelang erfolg- reichen Strategie im Abwasserwesen können verursacherbezogene Beschreibungen und Fortschreibungen des "Standes der Technik" helfen. Von deren Anwendung müssen die heutigen Subventionszahlungen abhängig gemacht werden, wenn der Steuerzahler nicht weiterhin unwissent- und unwillentlich für Landschafts- und Gewässerzerstörung zahlen soll.


Dr. Ludwig Tent, Edmund Siemers-Stiftung, Buchenweg 11, D-21255 Tostedt

e-mail: ludwig.tent@gmx.net

 


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