Mehr als
3 Jahrzehnte konsequenter Abwasserreinigung
in Deutschland haben ihre Spuren in den
Gewässern hinterlassen. Chemische Untersu-
chungen belegen die verbesserte Wasserqualität.
Die Lebensgemein- schaften reagieren bis
heute jedoch nicht entsprechend. Während
vieler- orts zwar eine Zunahme der Artenzah-
len festgestellt werden kann, bleibt die
Produktion insbesondere der charak- teristischen
Fließgewässer-Arten (i.W. "Rote-Liste-Arten")
weit hinter dem natürlichen Potential
zurück. Hauptgrund hierfür ist
die arme Lebensraumstruktur, die aus harter
Gewässerunterhaltung und exzessiver
Landnutzung mit nachfolgend über- höhter
Erosion und - noch nicht völlig verstanden
- möglichen chronischen Effekten von
Pestiziden und Hormo- nen resultiert. Es
ist eindeutig festzustellen, dass die auf
Landnutzung bezogenen Rechtsnormen im ländlichen
Raum nicht angemessen umgesetzt werden.
Missbrauch von Pestiziden und Düngern
in Feuchtgebieten und entlang der Bachufer,
Vernichtung erosionshemmender Strukturen
mit nachfolgender extrem hoher Erosion und
Zerstörung von Laich- und Auf- wuchsbereichen
der Kieslaicher sind Beispiele für
notwendiges Handeln der
Verwaltung. Die Wiederherstellung
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dauerhafter
Landschaftsstrukturen wie Hecken, Wegerandstreifen
etc. als Teil eines Mosaiks, das einen vernetz-
ten
Schutz über die Fläche bewirkt,
muss durch Anpassung der EU-Agrar- Subventions-Definitionen
erfolgen. Ohne vorhandene Pufferflächen
ent- lang der Gewässer sollten Subven-
tionen
betriebsbezogen auf Null gesetzt werden. Parallel
zu formalen Maßnahmen sind Gewässerentwicklungspläne
geeignete Möglichkeiten, um den Kon-
flikt
zwischen Landbesitzern und Naturschutz-Engagierten
zu über- winden. Die gemeinsame Erarbeitung
von Zielen und Maßnahmen zwischen
beteiligten Gruppen wie Grundbesit- zern,
Landwirten, Naturschutzver- bänden, Fischereiverpächtern
und -pächtern sowie Verwaltungsvertretern
hat sich inzwischen als geeignetes Instrument
erwiesen. Als zu erreichende Ziele sind unter
anderem zu nennen: eine natürliche
Struktur des Gewässerbetts mit Kolk-
Rausche-Sequenzen
und Mäandern. Wiederherstellung der
Durchgängig- keit, so dass sowohl Fische
wie Wirbellose ihre Wanderungen unge- hindert
durchführen können. (LACHS 2000/2020
wird so lange ein Wunsch- denken bleiben,
wie die früher riesigen
Laich- und Aufwuchsareale mit Kies- und
Geröllstrecken in den
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Bachoberläufen
nicht wiederhergestellt sind.) Der Integration
der Umgebung, insbesondere der Landnutzung
im Einzugsgebiet kommt dabei eine ent- scheidende
Rolle zu - dabei sind Gewässerrandstreifen
Minimallösungen bzw. erste Schritte
auf dem Weg zu naturnäheren Auen. Hauptmaßnahmen,
um all dies zu erreichen, sind flächendeckend
notwendige Veränderungen in der Gewässerunterhal
tungspraxis
sowie in der Nutzungsintensität unserer
potentiell erosionsgefährdeten Böden.
Von den Wasserscheiden, den Quell- regionen
abwärts bis zur Mündung sind
ortsspezifische Schritte zu unterneh- men.
Analog der jahrzehntelang erfolg- reichen
Strategie im Abwasserwesen können verursacherbezogene
Beschreibungen und Fortschreibungen des
"Standes der Technik" helfen. Von deren
Anwendung müssen die heutigen Subventionszahlungen
abhängig gemacht werden, wenn der Steuerzahler
nicht weiterhin unwissent- und unwillentlich
für Landschafts- und Gewässerzerstörung
zahlen soll.
Dr.
Ludwig Tent, Edmund Siemers-Stiftung, Buchenweg
11, D-21255 Tostedt
e-mail: ludwig.tent@gmx.net
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