weitere wichtige Informationen
aus unseren Behörden finden Sie unter folgenden Links:
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Landratsamt
zeigt Interesse am Erhalt der
Weißen Elster!
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Am 27.02.01
wurde vom Gewässerwart des Vogtländischen
Angelvereins in Plauen und Mitgliedern der Bürgerinitiative
"Gegen Gewässerverbauung in Sachsen"
im Landratsamt Vogtlandkreis ein Antrag auf "Einstweilige
Sicherstellung" naturnaher Flussabschnitte
der "Weißen Elster" zwischen "Rentzschmühle"
und dem Ort Pirk gestellt. Dabei handelt es sich
bei diesem Antrag auf Festlegung der o.g. Gebiete
als FND gemäß § 21 SächsNatSchG. |
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In
unserem Wehrkataster der "Weißen
Elster"
können Sie die entsprechenden Flussabschnitte
einsehen. Dieses Fliessgewässer
ist u.a. Lebensraum solch gefährdeter
Arten wie Bachforelle, Äsche, Westgroppe
und Bachneunauge, sowie Wasseramsel
und Eisvogel. Die Schutzbedürftigkeit
ergibt sich darüber hinaus bereits
aus Verstößen gegen die Naturschutzgesetze
bei der Genehmigung von Wasserkraftanlagen,
wie der Franzmühle in Elsterberg.
Derzeit erstellen wir für diesen
Gewässerabschnitt einen Bildband.
Einen schönen Einblick des Naturschutzgebietes
erhalten Sie von dieser Aufnahme des
Gebirgstales der Weißen Elster
zwischen Ruppertsgrün und Cossengrün. |
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Am 18.07.2001
erhielten wir aus dem Landratsamt "GRÜNES
LICHT".
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Nach
Information des LRA Vogtlandkreis wurden die benannten
Elsterabschnitte in einer erneuten dritten FFH-Vorschlagsliste
des Freistaates Sachsens aufgeführt, deren
flurstücksgenaue Abgrenzung durch das Staatliche
Umweltfachamt dazu erarbeitet wurde. Damit sind
die beantragten Gebiete sogar in eine noch höhere
Schutzstufe einzuordnen. Im Rahmen der Stellungnahme
des Staatlichen Umweltfachamtes wurde die Fischart
Westgroppe in den benannten Flussabschnitten festgestellt
und damit als EU weite prioritäre Fischart
eines Gewässers berührt, deren Lebens-
und Fortpflanzungsstätten bei möglichen
Eingriffen einer Umweltverträglichkeitsprüfung
empfindlich geschädigt werden würde. Allein
aus diesen Gründen ist ein beabsichtigter Betrieb
von Wasserkraftanlagen in den betreffenden Flußabschnitten
nahezu auszuschließen, so dass LRA Vogtlandkreis.
Wir fragen uns natürlich weiterhin, wie eine
Genehmigung der Franzmühle möglich und
damit juristisch fundiert war. Dies wird die Bürgerinitiative
im Einzelnen noch detailliert überprüfen.
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Also
liebe Naturfreunde, es gibt Licht am Horizont des
Behördenhimmels. Packen wir es an, es lohnt
sich für den Erhalt unserer Flüsse zu
kämpfen.
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